Einordnung
Klarheit entsteht dort, wo Zusammenhänge sichtbar und nächste Schritte verständlich werden.
Die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern regelt der individuelle Vertrag. Die folgenden Punkte fassen die Grundsätze zusammen, nach denen Talent & Care Vermittlungs-, Sprach- und Integrationsleistungen erbringt.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen der Talent & Care Fachkräfte-Recruitment GmbH (Wien) und Unternehmen (Arbeitgebern) über die Vermittlung internationaler Fachkräfte, deren Sprachvorbereitung und Integrationsbegleitung in Österreich, Deutschland und – über bewilligte Partner – in der Schweiz. Gegenüber Fachkräften werden keine Entgelte erhoben; für sie gelten diese Bedingungen nicht.
2. Leistungen
Talent & Care erbringt Leistungen in Phasen: Bedarfsanalyse und Anforderungsprofil; Auswahl und Vorstellung von Kandidatinnen und Kandidaten; Sprachvorbereitung bis zum vereinbarten Zielniveau vor Einreise; Kulturvorbereitung; Begleitung im Aufenthalts- und Anerkennungsverfahren; Organisation von Reise und Ankunft; Integrationsbegleitung nach Arbeitsbeginn. Umfang, Zielniveau und Zeitplan werden im Einzelvertrag festgelegt. Talent & Care handelt als Arbeitsvermittler, nicht als Arbeitskräfteüberlasser.
3. Pflichten des Arbeitgebers
Bereitstellung eines Arbeitsplatzangebots zu kollektivvertraglichen bzw. tariflichen oder ortsüblichen Bedingungen; fristgerechte Mitwirkung im Behördenverfahren (Arbeitgebererklärung, Vorabzustimmung, Gesuch); Unterstützung bei Wohnraum; Benennung einer Ansprechperson; Einhaltung der Grundsätze fairer Anwerbung (keine Kostenbeteiligung der Fachkraft, keine Rückzahlungsklauseln für Vermittlungskosten).
4. Honorar und Zahlung
Das Honorar wird im individuellen Angebot nach Leistungsphasen festgelegt; dort sind Fälligkeiten je Phase, Zahlungsziel und Umsatzsteuer geregelt. Verzugszinsen richten sich nach § 456 UGB.
5. Ersatz und Gewährleistung
Regelung für den Fall, dass eine vermittelte Fachkraft innerhalb einer definierten Frist nach Arbeitsbeginn aus Gründen, die nicht der Arbeitgeber zu verantworten hat, ausscheidet, wird im individuellen Vertrag festgelegt (Ersatzvermittlung oder Teilgutschrift). Keine Garantie für behördliche Entscheidungen (Aufenthaltstitel, Anerkennung) und deren Dauer.
6. Ethik und Compliance
Talent & Care verpflichtet sich zum WHO Global Code of Practice, zu den ILO-Grundsätzen fairer Anwerbung, zum RAL-Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ und zum eigenen Werte-Kodex. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Gleichbehandlung internationaler Fachkräfte und zur Einhaltung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes bzw. der entsprechenden Vorschriften im Zielland.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
Verarbeitung von Kandidatendaten nur mit deren Zustimmung und zweckgebunden; Vertraulichkeit über Vertragsinhalte und Kandidatenprofile; Verbot der Direktansprache vorgestellter Kandidatinnen und Kandidaten unter Umgehung von Talent & Care für den im Vertrag festgelegten Zeitraum.
8. Haftung
Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Begrenzung bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden bzw. das Auftragshonorar; keine Haftung für Entscheidungen von Behörden und Dritten.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts; Gerichtsstand Wien, soweit gesetzlich zulässig.
10. Schlussbestimmungen
Schriftform für Änderungen; salvatorische Klausel; Vorrang des Einzelvertrags.